Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Sie tritt im Strafverfahren nicht als Ankläger, sondern als Rechtswahrer und Initiator der Rechtsprechung auf.
Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Sie tritt im Strafverfahren nicht als Ankläger, sondern als Rechtswahrer und Initiator der Rechtsprechung auf.
Die Generalprokuratur
Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die sich durch ihre Positionierung außerhalb der eigentlichen Strafverfolgung auszeichnet und damit von anderen Staatsanwaltschaften unterscheidet.
Sie tritt nicht als Ermittlerin oder Anklägerin, sondern vielmehr als Rechtswahrerin auf und dient dem – über die bloße Durchsetzung eines Strafanspruchs weit hinausgehenden – staatlichen Anliegen einer gesetzeskonformen Strafrechtspflege.