Erste Republik
Der Zusammenbruch der Donaumonarchie bedeutete nicht das Ende der Generalprokuratur, die unter der Bezeichnung „Generalstaatsanwaltschaft“ fortbestand, aber – abgesehen von der durch die Begleiterscheinungen des Zusammenbruchs bedingten zusätzlichen Belastung – kurzfristig (bis Mitte 1920) auch die schwierige Funktion einer qualifizierten Anklagebehörde in Strafverfahren wegen Pflichtverletzungen hoher militärischer Kommandoführer während des Weltkrieges übernahm.
1924 kehrte man zur Bezeichnung ihres Leiters als Generalprokurator zurück, seine Stellvertreter hießen bereits – wie heute – Generalanwälte.