Leitung der Generalprokuratur
Ihrer Struktur nach ist die Generalprokuratur (wie jede Staatsanwaltschaft) monokratisch organisiert.
Ihre Leiterin ist die Generalprokuratorin, die die Berechtigung hat, sich bei allen Amtshandlungen eines Stellvertreters zu bedienen (Substitutionsrecht), aber auch die Amtsverrichtung eines ihr unterstellten Organs an sich zu ziehen (Devolutionsrecht).
Leiterin der Generalprokuratur:
Generalprokuratorin Mag.a Margit WACHBERGER
Die Generalprokuratorin hat vier Erste Generalanwälte als Stellvertreter.
Erster Generalanwalt Mag. Ulrich KNIBBE
Erster Generalanwalt Mag. Alexander BAUER
Erster Generalanwalt Mag. Georg HÖPLER
Erster Generalanwalt Mag. Josef HOLZLEITHNER