Illustration: Verhandlungssaal
Die Generalprokuratur
Illustration: Verhandlungssaal

Leitung der Generalprokuratur

Ihrer Struktur nach ist die Generalprokuratur (wie jede Staatsanwaltschaft) monokratisch organisiert.

Ihre Leiterin ist die Generalprokuratorin, die die Berechtigung hat, sich bei allen Amtshandlungen eines Stellvertreters zu bedienen (Substitutionsrecht), aber auch die Amtsverrichtung eines ihr unterstellten Organs an sich zu ziehen (Devolutionsrecht).

Leiterin der Generalprokuratur:

Generalprokuratorin Mag.a Margit WACHBERGER

 

Die Generalprokuratorin hat vier Erste Generalanwälte als Stellvertreter.

Erster Generalanwalt Mag. Ulrich KNIBBE

Erster Generalanwalt Mag. Alexander BAUER

Erster Generalanwalt Mag. Georg HÖPLER

Erster Generalanwalt Mag. Josef HOLZLEITHNER