Nationalsozialistische Diktatur
Angesichts der Vorgeschichte der Generalprokuratur und des Selbstverständnisses ihrer Leiter versteht es sich fast von selbst, dass die Behörde im „Dritten Reich“ nicht fortzubestehen vermochte: Mit Verordnung vom 28. Februar 1939, DRGBl I S 358, wurde lakonisch verfügt, dass der Oberste Gerichtshof und die Generalprokuratur aufgehoben werden (§ 1) und die Aufgaben der Letzteren auf die Reichsanwaltschaft übergehen (§ 2). Damit musste die Generalprokuratur zum zweiten Mal innerhalb eines Jahrhunderts, und bezeichnender Weise immer zusammen mit politischer Freiheit und Rechtsstaatlichkeit „aufhören“.
Das erschütternde Schicksal des letzten Generalprokurators der Ersten Republik verdient in diesem Zusammenhang besondere Erwähnung: Dr. Robert Winterstein wurde nach dem Anschluss verhaftet und im Konzentrationslager ermordet.