Zweite Republik
Mit der Republik Österreich erstand 1945 auch die Generalprokuratur wieder. Sie hat – nach verdienstvoller Mitwirkung an der strafrechtlichen Bewältigung der Übergangsprobleme und der Wiederherstellung des Vertrauens in die Strafjustiz – ebenso wie der Oberste Gerichtshof auch neue für die Rechtsharmonisierung im zusammenwachsenden Europa bedeutsame Aufgaben übernommen.
So hat die Generalprokuratur in den vielen Jahrzehnten ihrer in der Strafprozessordnung von 1873 verankerten Tätigkeit an Höhepunkten und Tiefen in der wechselvollen Geschichte unseres Landes wie nur wenige andere Institutionen teilgenommen, daran mitgewirkt, aber auch mitgelitten. Historische Persönlichkeiten haben ihre Geschicke geleitet, Minister, Universitätsprofessoren und Präsidenten von Höchstgerichten sind aus ihr hervorgegangen.